Strafverteidigung:

Als Fachanwalt für Strafrecht​

Müssen Sie vor Gericht? Droht eine Geldstrafe, der Entzug des Führerscheins oder sogar eine Haft? Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung und schnelle, kompetente Hilfe. Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich für Sie da.

Diskretion wird für jedermann – egal ob Angestellter, Beamter, Selbstständiger oder Personen mit gesellschaftlichem Ansehen – absolut gewährleistet.

Meine Philosophie:

Als Strafverteidiger beginnt die Vertretung meiner Klienten nicht erst mit der Hauptverhandlung. Die meiste Arbeit findet im Vorfeld statt. Um Erfolg zu haben, gehe ich hier immer direkt auf alle Beteiligten zu, damit ich für meine Klienten schon vor der Verhandlung möglichst viel Positives bewirken kann.

Gibt es die Sach- und Rechtslage her, kann das Verfahren ohne Hauptverhandlung beendet werden oder mündet in einen Freispruch.

Gibt es die Sach- und Rechtslage nicht her, muss schadensbegrenzend agiert werden.

Beides erfordert strategische und taktische Sensibilität.

Allgemeines Strafrecht

Bei Vorwurf der Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Nötigung, Unfallflucht, Betäubungsmittelstrafrecht (Strafbarkeit nach dem BtMG, § 31 Kronzeugenregelung, § 35 Therapie)

Verkehrsstrafrecht

Bei Vorwurf der Trunkenheitsfahrt/Alkohol am Steuer, Fahren unter Drogeneinfluss, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Fahren ohne Fahrerlaubnis

Arztstrafrecht

Bei Vorwurf des Abrechnungsbetrug, Fahrlässige Körperverletzung und Tötung

Jugendstrafrecht

Bei Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende

Kapitalstrafrecht

Bei Vorwurf des Mordes, Totschlag, Fahrlässige Tötung, Delikte mit Todesfolge

Waffenstrafrecht

Bei Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz

Sexualstrafrecht

Bei Vorwurf der Sexuellen Belästigung, Vergewaltigung

Strafvollzugsrecht

Bei Reststrafenaussetzung zur Bewährung (2/3 oder Halbstrafe), Bewährungswiderruf sowie bei Verlegung in den offenen Vollzug, Freigang, Teilnahme an Maßnahmen außerhalb des Vollzugs

Vertretung bei angeordneter Untersuchungshaft

Antrag auf Haftbefehlsaufhebung, Beschwerden gegen Haftbefehl, Haftverschonung gegen Auflagen (Kaution, Meldepflichten)

Vertretung bei Bewährungswiderruf

Bei Vorwurf „grob und beharrlich“ gegen Weisungen und Auflagen verstoßen zu haben

Vertretung in Gnadensachen

Bei angeordneter Vollstreckung von Freiheits- oder Geldstrafen nach letzter Instanz

Vertretung in Wiederaufnahmeverfahren